Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
01
Die anwaltliche Vergütung richtet sich in gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Gebühren hängt dabei vom Umfang und der Art des Verfahrens ab.
02
In geeigneten Fällen kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Diese schafft klare Verhältnisse und ermöglicht eine transparente Kalkulation.
03
In bestimmten strafrechtlichen Verfahren erfolgt die Bestellung als Verteidiger durch das Gericht. Die Vergütung richtet sich hierbei nach den gesetzlichen Vorgaben.
Sollten Sie Fragen zu den entstehenden Kosten haben, sprechen Sie mich gerne an. Ich erläutere Ihnen die voraussichtliche Vergütung transparent und nachvollziehbar.