Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Strafverteidiger in Gießen –

Rechtsanwalt Tomasz Kurcab

Vorladung, Hausdurchsuchung oder Strafanzeige?

Jetzt zählt Erfahrung.
Ich verteidige Sie sofort – diskret und entschlossen.

In Gießen und im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Direkter Kontakt zum Anwalt · Keine Hotline · Schnelle Rückmeldung

T. Kurcab
10+

Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Strafrecht

1000+

Mehr als 1000 erfolgreich begleitete Verfahren

Wann sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren?

In vielen Fällen wenden sich Mandanten zu spät an einen Anwalt.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt – oft ohne dass Betroffene es wissen.

01

Vorladung als Beschuldigter

Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?

Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. 

Fristen beginnen mit Zugang des Schreibens – handeln Sie unverzüglich.

Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.

02

Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme

Die Polizei steht vor der Tür oder Geräte wurden sichergestellt?

Jetzt zählen Ruhe und schnelle Verteidigung. 

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt 

03

Anklage erhoben -Gerichtsverfahren steht bevor

Es wurde Anklage erhoben oder ein Gerichtstermin angesetzt?

Jetzt beginnt die strategische Vorbereitung der Verteidigung. 


Ich vertrete Sie konsequent im Strafverfahren vor Gericht.

04

Gericht fordert Pflichtverteidiger

Sie wurden vom Gericht aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen?

In Fällen notwendiger Verteidigung muss dem Beschuldigten ein Verteidiger beigeordnet werden. Sie haben das Recht, selbst einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens vorzuschlagen. 

Handeln Sie zeitnah, um Einfluss auf die Auswahl zu behalten.

05

Strafbefehl oder Geldstrafe erhalten

Sie haben einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe erhalten? 

Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Ein Strafverteidiger prüft die Erfolgsaussichten und übernimmt die weitere Verteidigung.

06

Untersuchungshaft oder Festnahme

Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen? 

In Fällen von Untersuchungshaft zählt jede Stunde.

Ein Strafverteidiger beantragt Haftprüfung und sichert Ihre Verteidigungsrechte. 

07

Wiederruf der Bewährung droht

Ihnen wurde mitgeteilt, dass ein Bewährungswiderruf geprüft wird?

Ein Widerruf kann zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe führen.

Ich setze mich frühzeitig für den Erhalt der Bewährung ein und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.

08

Bußgeldbescheid oder Fahrverbot

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder ein Fahrverbot droht?

Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren können Einspruch und Akteneinsicht entscheidend sein. 

Ich prüfe Beweislage und Verfahrensfehler und vertrete Sie konsequent gegenüber Behörden und Gericht. 

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten. 

01 Vorladung als Beschuldigter

Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?

Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. 

Fristen beginnen mit Zugang des Schreibens – handeln Sie unverzüglich.

Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.

Die Polizei steht vor der Tür oder Geräte wurden sichergestellt?

Jetzt zählen Ruhe und schnelle Verteidigung. 

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt 

Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.

Es wurde Anklage erhoben oder ein Gerichtstermin angesetzt?

Jetzt beginnt die strategische Vorbereitung der Verteidigung. 


Ich vertrete Sie konsequent im Strafverfahren vor Gericht.

Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.

Sie wurden vom Gericht aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen?

In Fällen notwendiger Verteidigung muss dem Beschuldigten ein Verteidiger beigeordnet werden. Sie haben das Recht, selbst einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens vorzuschlagen. 

Handeln Sie zeitnah, um Einfluss auf die Auswahl zu behalten.

Sie haben einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe erhalten? 

Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Ein Strafverteidiger prüft die Erfolgsaussichten und übernimmt die weitere Verteidigung.

Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.

Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen? 

In Fällen von Untersuchungshaft zählt jede Stunde.

Ein Strafverteidiger beantragt Haftprüfung und sichert Ihre Verteidigungsrechte. 

Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.

Ihnen wurde mitgeteilt, dass ein Bewährungswiderruf geprüft wird?

Ein Widerruf kann zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe führen.

Ich setze mich frühzeitig für den Erhalt der Bewährung ein und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.

Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder ein Fahrverbot droht?

Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren können Einspruch und Akteneinsicht entscheidend sein. 

Ich prüfe Beweislage und Verfahrensfehler und vertrete Sie konsequent gegenüber Behörden und Gericht. 

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten. 

Strafverteidigung beginnt nicht vor Gericht

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten. 

Sofortige Ersteinschätzung im Ermittlungsverfahren

Nach einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Festnahme zählt jede Stunde. Ich prüfe die Vorwürfe, kläre Ihre rechtliche Situation und entwickle die ersten Schritte einer strategischen Verteidigung.

Akteneinsicht und Analyse der Beweislage

Erst durch vollständige Akteneinsicht wird ersichtlich, welche Beweise der Staatsanwaltschaft vorliegen. Ich analysiere Zeugenaussagen, Gutachten und Verfahrensabläufe auf Schwächen und Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung.

Individuelle Verteidigungsstrategie

Jedes Strafverfahren erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Ob Einstellung des Verfahrens, Strafmaßreduzierung oder gezielte Prozessführung – ich entwickle eine Verteidigung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

Konsequente Vertretung vor Gericht

Kommt es zur Anklage oder Hauptverhandlung, vertrete ich Sie engagiert und strukturiert vor Gericht. Ziel ist der bestmögliche Ausgang Ihres Strafverfahrens.

Soforthilfe bei Strafverfahren

Im Strafrecht zählt jede Stunde.
Schildern Sie kurz Ihre Situation – Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung

Mandanten über meine Arbeit

★★★★★
Herr Kurcab hat mich bislang in zwei strafrechtlichen Angelegenheiten beraten und auch anwaltlich vertreten. Soweit ich es beurteilen kann beherrscht er sein Metier in Sinne des Strafrechts. Ich wurde umfassend über die Verteidigungsstrategie aufgeklärt, sowie auch über etwaige Risiken, da man sich bekanntlicher Weise vor Gericht wie auch auf hoher See sprichwörtlich in „Gottes Händen“ befindet. Ich kann Herr Kurcab mit seiner Kanzlei nur empfehlen, sofern Sie einen erfahrenen Verteidiger im Strafrecht benötigen.
 
 

M G (F1-FOX) · Google-Rezension

 

★★★★★

Herr Kurcab hat mich mit seiner durchaus fachkundigen Expertise und mit seiner Kompetenz sehr gut beraten und unterstützt, vielen Dank!
 
 

B „Night-Vision“ · Google-Rezension

 

★★★★★

Herr Kurcab hat mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit ausgezeichnet vertreten. Kompetent und gut vernetzt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – bei Bedarf jederzeit wieder.
 
 

Mare 385 · Google-Rezension